Das Arbeitsrecht und sein großes Spektrum

Mit dem Arbeitsrecht wird die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geregelt. Durch die vermeintliche Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber legte der Gesetzgeber mit dem Arbeitsrecht einen allumfassenden Schutz für die Beschäftigten in den Betrieben fest. Kommt es zu einer Kündigung, kann der Arbeitnehmer durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob diese Kündigung gerechtfertigt ist. Der Arbeitnehmer kommt mit den unterschiedlichsten Sorgen und Nöten zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser versucht im Vorfeld die beiden Parteien zueinander zu führen. Ist dies nicht möglich, bleibt nur noch der gerichtliche Weg. Dies betrifft zumeist Kündigungen. Vor Gericht läuft es gerne auf eine Einigung mit einer Abfindung heraus.

Das geltende Recht in diesem Bereich steht in direktem Zusammenhang mit einem Teil der Zivilrechtsordnung. Somit werden alle Gesetze und Verordnungen für die abhängige Erwerbstätigkeit festgelegt. Das Recht für die Arbeitnehmer regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten des Betriebes bis in Details. Der Inhalt und der Abschluss von Arbeitsverträgen gehört genauso dazu wie die Regelungen von Urlaub und Überstunden. Dazu gehören genauso die Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers. Im Weiteren werden die Arbeitszeiten sowie die Lohnfortzahlung geregelt. Der Jugendarbeitsschutz fällt genauso unter diesen Bereich, wie die befristeten Arbeitsverträge. In extremen Fällen geht es darum, den säumigen Lohn bzw. das Gehalt einzufordern bzw. einzuklagen.

Ein weiteres Thema, welches das Arbeitsrecht genauso berührt, ist das Tarifrecht. Es handelt sich dabei um eine Tarifautonomie, welche die Arbeitnehmer in der Vergangenheit über breite Fronten von Streiks erzielt hatten. Es handelt sich um ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht von Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften. In regelmäßigen Intervallen werden die Tarifverträge immer wieder neu ausgehandelt. Für den Arbeitnehmer ist es zumeist vorteilhaft, ein Arbeitsverhältnis in Verbindung mit einem Tarifvertrag einzugehen. In regelmäßigen Abständen wird das Gehalt unabhängig von einer betrieblichen Gehaltserhöhung angepasst.

Der Tarifvertrag entsteht durch das Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und den Vertretern der Betriebsbelegschaft. Diese bestimmt einen Betriebsrat über Wahlen. Das Betriebsverfassungsrecht regelt somit die innerbetrieblichen Verhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft. Das Recht befasst sich zudem mit den Themen der Streiks der Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler kennt sich im Arbeitskampfrecht aus. Kommt es zur Aussperrung oder Streiks und der Arbeitnehmer hat Fragen bezüglich des richtigen Umgangs mit der Thematik, kann der Arbeitsrechtler eine fachlich fundierte Auskunft geben. Die Arbeitskämpfe sind lediglich tarifvertraglich zulässig. Rein auf betrieblicher Ebene hingegen nicht. Unsicherheiten können sich beim Arbeitnehmer breit machen, ob er mit Konsequenzen zu rechnen hat, falls dieser sich am Streik beteiligt. Neben dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt sozusagen der Tarifvertrag im Gesamten hinzu.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Widmayer Rechtsanwälte.



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über mich

Das Recht und die Gesetze Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog zum Thema Recht und Gesetze. Ich freue mich sehr, dass Ihr mich gefunden habt und dass Ihr Euch mit mir auf eine spannende Reise durch die Welt der Justiz begeben möchtet. Ja, Ihr habt ganz richtig gelesen: das Fach Jura oder Rechtswissenschaften (wie es ja eigentlich ganz offiziell an deutschen Unis genannt wird) - ist nämlich überhaupt nicht so langweilig und trocken. Ganz im Gegenteil: Jura kann tatsächlich richtig spannend sein! Ich bin nun selbst schon seit zwei Jahren Studentin der Rechtswissenschaften und weiß also genau, wovon ich rede. Auf meinem Blog möchte ich mit so manchen Rechtsirrtümern aufräumen, Euch Tipps geben und Euch mit so einigen kuriosen Geschichten - deren Ausgang man so bestimmt nie erwartet hätte - überraschen. Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und beim Gewinnen vieler neuer Erkenntnisse!

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