Die Rechte der Arbeitnehmer sind zwar ausgiebig im Gesetz festgehalten, in der Praxis kommt es dennoch immer wieder vor, dass diese vom Arbeitgeber nicht eingehalten oder umgangen werden. Arbeitnehmer kennen oftmals ihre Rechte nur oberflächlich. Bei Zweifel ist dann anwaltliche Hilfe stets sinnvoll. Bereits bei der Form und dem Inhalt des Bewerbungsgesprächs gibt es für den Arbeitgeber Vorschriften, die einzuhalten sind. Bei der Bewerberauswahl müssen Rechte der Bewerber auf einen Arbeitsplatz beachtet werden und alle Bewerber gleichwertig und ausschließlich gemäß Ihrer fachlichen Eignung für die ausgeschriebene Stelle bewertet werden. Mündliche Vereinbarungen während des Bewerbungsgesprächs müssen im schriftlichen Arbeitsvertrag wiederzufinden sein. Ob eine Probezeitvereinbarung rechtens ist, kann wieder am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilt werden. Damit Ihnen keine Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis bereits angetreten haben, steht Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bedarf unterstützend bei zahlreichen Themen zur Seite. Etwa in Bezug auf Überstundenvergütung, Ansprüche aus Tarifverträgen oder Einhaltung des Mindestlohns. Auch bei der Frage nach Voll- bzw. Teilzeitregelungen und Ihre Rechte im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit. Am häufigsten jedoch bedarf es anwaltlicher Hilfe bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wenn Sie beispielsweise nicht mit einer Kündigung einverstanden sind, können Sie nur innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist dagegen klagen. Kündigungen und Aufhebungsverträge haben zudem Folgen für Ihr Verhalten gegenüber Behörden, etwa das Jobcenter.
Eine Beratung bei Kündigung ist in den meisten Fällen sinnvoll und stellt mitunter eine Investition dar, da Sie dadurch gut beraten Ihre Rechte wahrnehmen und Pflichten nachkommen können. Wie beim Bewerbungsgespräch gilt es auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwa, eine Abfindung zu verhandeln. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird solche Fragen sorgfältig prüfen und Handlungsempfehlungen aussprechen beziehungsweise bei Bedarf auch selbst für Sie tätig werden. Wenn die Erfolgsaussichten zu gering sind, können Sie sich dann häufig unnötige Zeit und Mühen sparen. Insbesondere im Falle einer Kündigung lassen häufig Arbeitnehmer zu viel Zeit verstreichen. Damit bringen sie sich um das Ihnen zustehende Rechte. Daher ist eine Beratung bei Kündigung von wesentlicher Bedeutung. Ein Anwalt kann dennoch die frist- und formgerechte Erledigung der notwendigen Maßnahmen sicherstellen.
Während der Beratung bei Kündigung erhalten Sie eine Einschätzung des Falles und Auskünfte über Ihre juristischen Möglichkeiten. In einigen Fällen ist die Kündigung etwa unwirksam, da der Rechtsrahmen nicht eingehalten wurde. Grundsätzlich sind Kündigungen anfechtbar. Beim Amtsgericht kann auf Weiterbeschäftigung geklagt werden. Nicht selten hat eine erfolglose Kündigung, gegen die geklagt wird, zur Folge, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber erneut die Kündigungsrahmen neu verhandeln können und sich etwa über eine überdurchschnittliche Abfindung einig werden. Abschließend können Sie mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auch das Thema Arbeitszeugnis ansprechen und ein wohlwollendes Zeugnis, das Ihnen für die nächste Bewerbung zugutekommen wird, erlangen. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht Sie in vielen Fällen unterstützen und kompetent beraten kann.
Für weitere Informationen können Sie Seiten wie z. B. von der Rechtsanwälte Gnad u. Götzelmann besuchen.