Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Eheleuten. Dieser Vertrag wird präventiv im Falle einer Scheidung geschlossen. Es geht darum, individuelle Regelungen zu treffen, damit man sich nicht um belanglose Dinge streiten muss. Häufig wird der Güterstand in Eheverträgen festgehalten. Es geht also auch darum, wie das gemeinsame Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.
Der Ehevertrag ist aber auch in einem Todesfall gültig. Es werden auch Beteiligungen an Mehrwertanteilen von Vermögenswerten festgelegt. Es ist sinnvoll, einen solchen Vertrag abzuschließen, da man nie sicher sein kann, was im Leben kommt und wenn man böse Überraschungen nicht leiden kann, sollte man erst recht sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Man kann spätere Unterhaltsforderungen und die Versorgung im Alter miteinander regeln. Damit dieser Vertrag überhaupt wirksam ist, ist es notwendig, zu einem Notar zu gehen. Das ist sogar gesetzlich festgelegt, dass Eheverträge nur gültig sind, wenn sie von einem Notar bestätigt wurden. Ein Anwalt könnte dieses Problem aber auch lösen und dafür unterschreiben.
Eheverträge lohnen sich für alle, die heiraten wollen, aber vor allem Paare, die selbstständig als Unternehmer oder Freiberufler sind, sollten über einen solchen Vertrag nachdenken, damit im Falle einer Scheidung, einem das Unternehmen nicht weggenommen wird, denn wirtschaftlich gesehen könnte ein Unternehmen stark unter einer Scheidung leiden. Bei einer Scheidung könnte es nämlich sein, dass man sein Vermögen der Firma mit dem ehemaligen Partner teilen muss. Bis zur Hälfte des Gewinns können hier verloren werden. Deshalb wäre es sinnvoll, hier aufzupassen. Sonst könnte man seine Entscheidung am Ende bereuen.
Zusammengefasst kann man also sagen, dass in Eheverträgen Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Erbrecht, Umgangsrecht, sowie auch der Hausrat geregelt werden. Es ist wichtig, dass keine der beiden Parteien Nachteile erleidet, deshalb müssen die Verträge gerecht ausfallen. Sonst könnte der Vertrag als nichtig erklärt werden. Eheverträge müssen nicht direkt vor der Hochzeit geschlossen werden. Sie können nämlich jederzeit geschlossen werden. Man rät aber dazu, diese Angelegenheit schon vor der Hochzeit zu erledigen. Eheverträge kosten eine bestimmte Summe, sodass man diese Angelegenheit nicht umsonst regeln kann. Die Kosten können von der Steuer nicht abgesetzt werden.
Eheverträge gelten so lange, wie die Ehe nun einmal dauert und eine Ehe wird nur bei einer Scheidung oder bei einem Todesfall gelöst. Wenn Ehepaare meinen, ohne Ehevertrag zusammen zu leben, sind sie eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass jeder Partner sein eigenes Vermögen behält. Beide können also mit ihrem Geld tun, was sie wollen. Es ist zwar möglich, auch selbst Eheverträge aufzusetzen, doch vor Gericht können diese nicht eingereicht werden, falls es einmal zu Problemen kommen sollte.
Grundlegend sind Eheverträge bindend und somit auch wirksam. Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Doris Kahle Rechtsanwältin, nachgelesen werden.