Rechtsanwälte, Anwälte oder Fachanwälte? Eine gute Frage! Im gängigen Sprachgebrauch verwenden die Menschen querbeet diese Begriffe. Im Grund genommen ist pauschal gesehen eines gemeint: der Rechtsvertreter in strittigen Fragen. Fachanwälte haben sich nach ihrem Studium spezialisiert, ob Familien-, Erb- oder Vertragsrecht. Es gibt ein sehr breites Spektrum, um sich zu spezialisieren. Die Wissensgebiete sind so umfassend im juristischen Bereich, dass es zwangsläufig dieser Spezialisierung bedarf. Das Erbrecht ist beispielsweise so vielschichtig, dass dieser sich kaum noch parallel mit dem Verkehrsrecht auseinandersetzen wird und die Anfragen an entsprechende Kollegen weitergeben wird.
Die Rechtsanwälte, wie zum Beispiel Dr. Laumann, Konermann & Kollegen, können sich durchaus auf mehrere Fachgebiete spezialisieren. Es ist keineswegs gesetzlich vorgeschrieben, sich nur auf einen Titel begrenzen zu dürfen. Der Fachanwalt begibt sich mit seiner Fachrichtung erst einmal auf einen aufwendigeren Kurs. Vor allem dann, wenn es sich um ein sehr komplexes Gebiet handelt. Umso exotischer die Richtung wird, umso eher besitzt er ein Alleinstellungsmerkmal bzw. er sondert sich vom breiten Markt ab. Hier regulieren Angebot und Nachfrage ebenso den Markt. Einen sehr guten Fachanwalt für Medizinrecht gibt es nicht wie Sand am Meer. Genauso wenig im Patentrecht. Diese Fachanwälte sind gesucht und brauchen sich wahrlich keine Sorgen zu machen, nicht genügend Arbeit auf dem eigenen Tisch vorzufinden.
Es gibt generell etliche Kanzleien, welche sich den Vorteil der Fachanwälte zunutze machen. Alle Fachrichtungen sozusagen unter einem Dach. Dies hat den Vorteil, dass die Klienten der Kanzlei treu bleiben. Heute der Autounfall und morgen ein Problem mit dem Vermieter. Rechtsanwälte wie bspw. im Bereich des Schul-, Medizin- oder Familienrechts werden sich in der Regel eher alleine selbständig machen. Sich einer großen Kanzlei anzuschließen ist oftmals nicht sinnvoll.
Um Fachanwalt zu werden, gelten entsprechende Voraussetzungen. Zuständig ist hierfür die Rechtsanwaltskammer, welche den Fachanwaltstitel vergibt. Die Ratsuchenden erkennen aufgrund der Titulierung, dass es sich um eine ausgewiesene Fachkraft in dem entsprechenden Bereich handelt. Hierbei wird von der Kammer überprüft, ob der Rechtsanwalt über ausreichende Kenntnisse in seinem zukünftigen fachlichen Gebiet verfügt. Doch nicht alle Rechtsanwälte nutzen die Möglichkeit sich zu qualifizieren und verzichten auf die Auszeichnung als Fachanwalt. Diese Anwälte bedienen die grundlegenden Rechtsgebiete ohne sich zu explizit spezialisieren. Die Spezialisierung beinhaltet des Weiteren, dass die Anwälte letztlich permanent dazu verpflichtet sind, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Die eigentliche Unterscheidung findet lediglich zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt statt. Der Begriff Anwalt ist lediglich die Abkürzung für den Rechtsanwalt. Die elementare Unterscheidung bezüglich der weiteren Ausbildung liegt auf dem Fachanwalt, welcher sich durch Einarbeitung in ein Fachgebiet entsprechend nach außen in der Öffentlichkeit sichtbar auszeichnet, damit er von seinem zukünftigen Klientel besser gefunden werden kann.
Rechtsanwälte sind nicht automatisch Fachanwälte
Tim Craig
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