Jedermann kennt den Begriff und muss sich früher oder später mit seinem eigenen oder dem anderer auseinandersetzen. Die wenigsten kennen jedoch die genaue Bedeutung und die Grundlagen.
Definition
Laut Definition handelt es sich dabei um ein Schriftstück, dass den letzten Willen des sogenannten Erblassers oder Testators, also desjenigen festhält, der das weitere Verfahren vorrangig das seines Vermögens, im Falle seines eigenen Todes bestimmen möchte.
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen von testamentum, welches von testari = bezeugen abgeleitet wird. Es ist also ein Zeugnis bzw. eine schriftliche Willenserklärung oder - rechtlich gesprochen - eine Verfügung unter Vorgaben bestimmter rechtlicher Formen, die eine natürliche Person für ihren eigenen Erbfall erstellt. Diese ist einseitig und durch den Testator jederzeit widerruf- oder änderbar und tritt dann in Kraft, sobald derselbe tatsächlich gestorben ist.
Erbfall, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge
Zu differenzieren sind hier noch einmal die Begriffe Erbfall, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge. Erbfall definiert den Nachlass durch ein einseitiges Testament beglaubigt durch beispielsweise die Kleinjohann Rechtsanwälte. Der Erbvertrag ist eine andere Form der Verfügung, die den Erblasser jedoch fest an einen Vertragspartner bindet. Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn keines der beiden vorherigen Schriftstücke hinterlassen wurde und regelt den Nachlass für die noch lebenden direkten Blutsverwandten bzw. Abkömmlinge oder rechtswirksam adoptierten Kinder in verschiedenen Rangordnungen.
Patientenverfügung
Ebenso ist eine testamentarische Verfügung von einer Patientenverfügung zu differenzieren. Diese definiert nicht das weitere Verfahren des Vermögens nach dem Tod des Erblassers, sondern die medizinischen Maßnahmen, die im Fall ergriffen werden, sollte der Patient bzw. Erblasser einen Willen nicht mehr eigenständig bilden oder formulieren können. Eine Patientenverfügung kann außerdem einfach gehalten werden und bedarf keiner besonderen Form oder Beglaubigung.
Gründe für ein Testament
Durch die heutigen variableren und instabilen Familienstände, Formen und Zusammengehörigkeiten von Einzelnen, Paaren und Familien, im Gegensatz zu früher herrschenden Konzepten von Eheleben und Familie sowie der längeren Lebenszeit der meisten Menschen hat ein Testament eine wesentlichere Wichtigkeit bekommen.
Wo früher im Normalfall alles durch die gesetzliche Erbfolge geregelt war und dies auch so gewollt war, entspricht diese heute nicht mehr unbedingt dem Willen eines Erblassers. Immer mehr Streitigkeiten unter Angehörigen durch unbekannte Verwandtschaftsverhältnisse, Zweit-oder-Dritt-Ehen oder Patchworkfamilien sorgen für volle Gerichtssäle. Dies kann und sollte durch die gewünschte und schriftlich hinterlegte Regelung des Nachlasses vermieden werden.
Inhalte eines Testaments
Inhaltlich sollte die Verfügung neben einem (nicht notwendigen) Vermögens- oder Nachlassumfang eine oder mehrere Personen definiert werden, denen das Erbe zufällt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Personen zu ernennen, die definitiv kein Stück vom Kuchen bekommen sollte, die also enterbt werden.
Auch eine klar definierte Aufteilung unter mehreren Erben ist durch eine Teilungsanordnung verfügbar.
Für bestimmte Angehörige gibt es zudem den sogenannten Pflichtteil, eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass durch das bestehende Verwandtschaftsverhältnis. Dieser kann durch den Erblasser jedoch testamentarisch entzogen oder eingeschränkt werden.
Weitere Inhalte können Auflagen sein, also bestimmte Leistungen, an die die Beerbten bei Antritt des Erbes gebunden werden.
Das Testament – der letzte Wille eines Menschen
Tim Craig
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