Der Tod geht nicht nur mit Trauer einher, sondern oftmals mit vielen Formalitäten und notwendigen Entscheidungen, die von den Angehörigen getroffen werden müssen, sofern der Verschiedene dies nicht im Nachlass festgelegt hat. Ein Anwalt für Erbrecht von beispielsweise der Kanzlei Dr. Weymann & Partner kann zudem Übersicht und Hilfestellung sein. Das Erbrecht ist grundsätzlich umfassend geregelt und Verstorbenen können zu Lebzeiten die Aufteilung und den Ablauf vertraglich fixieren. Zum einen werden auf diese Weise Konflikte gemieden und die Angehörigen haben Raum für Trauer, weil bestimmte Abläufe im Testament geregelt sind.
Vorteile eines rechtlichen Beistands
Sollte wider Erwarten der Verstorbene seinen letzten Willen nicht in einem Testament festgehalten haben, so wird die Verteilung der Hinterlassenschaft grundsätzlich vom Staat geregelt. Die Aufteilung erfolgt chronologisch entsprechend des Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen. Aber auch eine unverhältnismäßige Aufteilung des Erbes kann mithilfe vom Anwalt für Erbrecht angefochten werden. Somit ist auch zu Lebzeiten der Verfasser des Testaments an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden.
Somit ist es wichtig zu Lebzeiten das Testament von einem Anwalt prüfen zu lassen, um zu ergründen, inwieweit das Testament den aktuellen Gesetzen entspricht. Schließlich können Angehörige sich Anteile gerichtlich erstreiten, wenn der Verstorbene beispielsweise nahe Angehörige ausgeschlossen hat und außerfamiliären Mitgliedern die Erbschaft überlassen hat. Die Gesetzeslage kann diesbezüglich je nach Land und Region variieren, weshalb die Angaben als Richtwert dienen. Es gilt sich im Einzelfall selbst zu erkundigen.
Wie wird ein Testament verwahrt?
Eine überaus wichtige Frage ist, wo das Testament aufbewahrt werden sollte? Es kann zum einen zu Hause aufbewahrt werden und sollte selbstverständlich an einem einsehbaren Ort aufbewahrt werden, damit es im Todesfall tatsächlich gefunden wird. Zum anderen kann ein Notar, neben der Beratung, auch das Testament aufbewahren, bzw. es an das zuständige Gericht weiterleiten und es in einem zentralen Testnamensregister eintragen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der letzte Wille vollzogen wird. Das Testament kann handschriftlich verfasst werden oder auch maschinell erstellt werden. Wichtig ist vor allen Dingen die Unterschrift als auch das Datum des Verfassers, um dem Dokument seine Gültigkeit zu verleihen.
Pflichten des Erblassers
Der Erblasser hat zwar die Testierfreiheit an seiner Seite, aber die Regeln unterbinden Handeln, welches merklich gegen die Interessen der Angehörigen ist. So sind Schenkungen vor dem Todesfall zwar möglich, aber die Angehörigen haben ein Recht auf Ersatz, bzw. sie können den Pflichtanteil um den Wert der Schenkung erhöhen. Diese Regelungen können ebenfalls abweichen, je nach Region. Ein Anwalt für Erbrecht wird bei Vorgehensweisen dieser Art eine gute Stütze sein, um den Pflichtanteil gerichtlich sicherzustellen.
Fazit
Die Erbschaft sollte zu Lebzeiten gerecht im Interesse der Angehörigen in einem Testament festgehalten werden. Dies wird Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern und den Hinterbliebenen Ärger ersparen. Ein Testament ist im Interesse des Erblassers als auch der Erben.
Allgemeines zum Thema Anwalt im Erbrecht
Tim Craig
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