Ein Bauvertrag ist die schriftliche Darlegung sämtlicher Inhalte, die nun durch den Kauf einer Immobilie festgelegt werden. Das mag einfach klingen, kann jedoch im Detail Grund und Anlass zum Rechtsstreit geben. Wenn einmal ein Schaden an der Immobilie oder am Grundstück vorliegt und sämtliche Details nicht im Bauvertrag erfasst sind, ist Streit, der mitunter auch vor Gericht landet, vorprogrammiert. Mit dem Kauf einer Immobilie steht ein großer Schritt im Laden an, der durch seine Euphorie natürlich manchmal eine gewisse Akribie in Sachen Vertragsinhalte eines solchen Bauvertrags verdrängt. Welche Inhalte sollten sich im Vorfeld als wichtige Bestandteile klargemacht werden, um nachträglich den Bauvertrag nicht prüfen zu müssen?
Grundsätzlich ist zu sagen, den Bauvertrag prüfen sollte nur in Abstimmung mit einem entsprechenden Anwalt, beispielsweise Werner Schmiemann Rechtsanwalt, oder Schutzbund geschehen. Hier ist entsprechend juristische Kompetenz vorhanden, um Lücken im Vertrag zu erkennen und auch korrigieren zu lassen. Als Laie fallen einem diese Lücke in der Regel nicht auf was am Ende teuer werden kann.
Zuerst sollte sich darüber versichert werden, wer der Bauherr und der Baupartner ist. Entsprechende Auskunfteien geben die Möglichkeit, sich im Vorfeld über den Baupartner zu erkundigen. Das ist wichtig um ein böses Erwachen mit einem möglicherweise unseriösen Baupartner zu vermeiden.
Ein ganz wichtiger Aspekt sind die grundsätzlichen Inhalte des Vertrages. Daher muss klar definiert und im Vertrag festgehalten werden, was gebaut/gekauft wird, entsprechende bereits im Vorfeld aufgetretene Mängel, die Gebäudedaten und ein Plan des Grundstücks. Nur so kann sichergestellt werden, dass nachher auch jede Partei im Falle eines Rechtsstreits das Recht bekommt, welches sie verdient hat. Deswegen ist eine genaue Erfassung und Verschriftlichung dieser Inhalte für beide Seiten ein Schutz. Wichtig ist ebenfalls, sofern komplett neu gebaut werden soll, die Bauzeit und den Baustart festzuhalten. Wenn vertraglich eine gewisse Bauzeit zugesichert ist, muss dieses Recht auch erfüllt und die Pflicht eingehalten werden. Sollte die Bauzeit missachtet werden, sollte in jedem Fall eine Strafe mit in den Bauvertrag aufgenommen werden.
Der Preis und vor allem eine Preissicherheit sollten ebenfalls mit verschriftlicht sein. Denn so besitzt der Käufer einen verbindlichen Preis, nachträglich entsprechend vertraglich falsche Preise zu korrigieren ist oftmals sehr schwer. Zusätzlich sollte hier eine Frist von fünf Jahren im Vertrag definiert sein, in denen Ansprüche geltend gemacht werden können. Mitunter fallen Mängel erst nach einiger Zeit auf und wenn dann solch eine Frist nicht definiert ist, können Ansprüche verfallen. Nur durch eine definierte Zeit können diese nachträglichen Probleme vermieden werden.
In jedem Fall sollte man den Bauvertrag prüfen lassen, gerade um nachträglich Probleme mit dem Bauherrn zu vermeiden, da es natürlich auch finanzielles Gewicht besitzt.
Warum Sie den Bauvertrag prüfen lassen sollten
Tim Craig
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