Viele junge Menschen machen heute Abitur, danach wollen dann die meisten studieren. Sie überlegen sich, wie es weitergeht und welcher Studiengang wohl passend ist. Hochschulen beraten hierbei nicht nur über die Inhalte des jeweiligen Studiengangs, sondern auch über notwendige Zulassungsbedingungen. Wichtig für die Zulassung ist häufig ein Numerus clausus, welcher sich nach der Anzahl der eingehenden Bewerbungen richtet und nicht, wie manchmal vermutet, im Vorfeld festgelegt wird.
Hier kommt es häufig zu Problemen. Ablehnungsbescheide sorgen oft für Frust und Ärger bei den Studienplatzbewerbern. Was kann man tun wenn man mit dem erstellten Bescheid nicht zufrieden ist? Grundsätzlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein Recht auf freie Berufswahl. Wenn nun die Hochschule den entsprechenden Bewerber nicht aufnimmt wird dieser jedoch bei der Berufswahl behindert. Stellt sich also die Frage nach den juristischen Möglichkeiten. Zunächst ist eine Studienplatzklage, wie es die Rose Rechtsanwaltskanzlei macht, äußerst komplex und in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden. Wer sich heute für einen Studienplatz bewirbt tut dies über ein Portal im Internet. Hier müssen alle geforderten Daten und die wichtigen Dokumente wie zum Beispiel Abiturzeugnis hochgeladen werden. Es ist also bei einer Studienplatzklage unbedingt darauf zu achten, dass sich die Klage nicht gegen das Portal direkt richtet, sondern an die Hochschule die den Ablehnungsbescheid erstellt hat.
Eine Studienplatzklage sollte nicht ohne die Hilfe eines Anwalts erfolgen. Besonders wichtig ist das alle Fristen eingehalten werden. Oft geben Hochschulen nur einen Monat Zeit um die Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Versäumt man diese Frist aus welchem Grund auch immer ist der Gang vors Gericht in der Regel zwecklos. Die Klage hat das Ziel die Hochschule aufzufordern den gewünschten Platz zur Verfügung zu stellen. Hochschulen müssen dann die Ablehnung genau begründen. Dabei müssen die Universitäten und Hochschulen nachweisen, dass es keine Platzkapazitäten für den jeweiligen Bewerber gibt. Einige Hochschulen haben auf dieses Problem bereits anderweitig reagiert. Erfahrungsgemäß brechen viele Studenten in den ersten zwei Fachsemestern das Studium ab und schaffen somit freie Plätze, daher werden am Anfang die Studiengänge überbucht um diese Ausfallquoten auszugleichen. Dieses Vorgehen führte mancherorts zu leichten Verbesserungen im Auswahlverfahren.
Ob eine Studienplatzklage Erfolg hat, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt immer vom Einzelfall ab. Auf jeden Fall sollten die Kosten bedacht werden. Aber auch hier kommt es darauf an wie viel Aufwand die Klage benötigt, jedoch können im Einzelfall deutlich vierstellige Beträge zusammenkommen. Da viele Hochschulen auf derartige Klagen gut und vernetzt vorbereitet sind, sollte eine Studienplatzklage wohl überlegt werden. Wer die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, sollte den Versuch aber durchaus wagen, um zum Erfolg zu kommen.