Befinden sich Eheleute in einer streitenden, negativen und ausweglosen Situation, erwägen sie, sich scheiden zu lassen. Dabei entstehen immer Emotionen. Unmut und Vorwürfe sind an der Tagesordnung. Da diese Elemente für beide Betroffenen unangenehm sind, ist es wichtig, diese Angelegenheit in fachliche Hände zu geben. Für eine Scheidung müssen bestimmte Punkte berücksichtigt werden. Trennung, Scheidung, Sorgerecht für die Kinder - all dies sind Themen und Punkte, mit denen sich das Familienrecht, wie es ein Schwerpunkt bei Kaiser & Köpke GbR Rechtsanwälte ist, beschäftigt.
Das Familienrecht
Als Teilgebiet des Zivilrechts ist das Familienrecht für alle Angelegenheiten rund um das Thema Scheidung zuständig. Betroffene sollten daher einen Anwalt aufsuchen, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Eine Scheidung kann nur von einem Richter ausgesprochen werden. Bevor es dazu kommen kann, sieht das deutsche Familienrecht ein Trennungsjahr vor, es ist eine Trennung von Tisch und Bett. Auch wenn hier eine räumliche Trennung in zwei unterschiedlichen Wohnungen vorgesehen ist, kann dieses Trennungsjahr auch, sofern es finanziell nicht anders zu lösen ist, in einer gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. In diesem Fall muss jeder Ehemensch ein getrenntes Bett oder ein eigenes vom Partner getrenntes Zimmer haben. In diesem Fall sind die Küche und das Bad als gemeinsam genutzte Räume trotzdem zu benutzen. Nach diesem Trennungsjahr kann die Scheidung von einem der Ehepartner über einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Um die Scheidung möglichst schnell über die Bühne zu bringen, können vorab auch schon einige Maßnahmen ergriffen werden, um das Verfahren zu beschleunigen. So sollten zum Beispiel getrennte Konten eingerichtet werden. Auch der Versicherungsstatus sollte vom Partner getrennt sein.
Streitig oder einvernehmlich?
Haben sich beide Partner über die Trennung ausgesprochen und sind sich über die Folgen der Scheidung einig, liegt eine einvernehmliche Scheidung vor. Es muss dann vom Antragsteller, entweder der Ehefrau oder dem Ehemann ein Anwalt beauftragt werden, da das Familienrecht in Scheidungen einen Anwaltszwang bei Gericht vorsieht. Der andere Beteiligte stimmt lediglich zu. Die Präsenz eines Anwalts reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung aus, so dass dann die Kosten für diesen Anwalt auch geteilt werden können. Sind sich die Partner jedoch nicht einig über die Scheidungsfolgen und einer der Partner streitet über die ihm zustehenden Ansprüche, oder möchte nicht geschieden werden, ist es eine streitige Scheidung, die zwei Anwälte erfordert und somit teurer wird. In diesem Fall werden von beiden Partnern jeweils Anträge für die Folgen der Scheidung gestellt, die das Verfahren bis zu drei Jahre verlängern können. Dann jedoch wird die Scheidung vollzogen, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind. Haben die Ehepartner Kinder, sieht das Familienrecht ein gemeinsames Sorgerecht vor. Die Kinder sind die eine Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte der Zeit bei dem Vater.