Versicherungsrecht strukturiert Ansprüche von Versicherungsnehmern

Das Versicherungsrecht, wie es beispielsweise bei der RAe Brückner pp. (GbR) vertreten wird, befasst sich mit facettenreichen versicherungsrechtlichen Themenkomplexen. Anwälte für Versicherungsrecht vertreten Klienten bzw. Versicherungsnehmer und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Ansprüche. Neben Versicherungen gegen Feuer-, Wasser- und Brandschäden, Berufsunfähigkeit sowie Betriebsunterbrechung, fallen Policen gegen Einbruch, Diebstahl und Unfälle unter das Versicherungsrecht. Ergänzend impliziert das aktuelle Versicherungsrecht Gesetzestexte zu Kranken-, Haftpflicht-, D & O- und Gebäudeversicherungen. Ebenso sind Kfz- und Schiffskasko relevante Themengebiete.   

Eine Feuer- und Brandschutzversicherung wird optional durch die individuelle Hausrat- und Gebäudeversicherung abgedeckt. Alternativ schützen Policen für Kfz, Gebäudeeinrichtung sowie die Schiffskasko die Versicherungsnehmer vermeintlich vor dem finanziellen Schaden, der durch Feuer und Brände hervorgerufen wird. Versicherer bezichtigen Versicherungsinhaber im Schadensfall häufig der mutmaßlichen Eigenbrandstiftung, die als Akt der arglistigen Täuschung einzustufen ist.   

Die Höhe des entstandenen Schadens gilt als „Zankapfel" zwischen Versicherer und Geschädigtem. Tritt ein Schadensfall durch Brand bzw. Feuer ein, sind Versicherungsnehmer dazu angewiesen eine detaillierte Liste über die verursachten Schäden anzufertigen. Die Auflistung muss präzise über sämtliche Gegenstände informieren, die von den Flammen beschädigt worden sind. Gleichzeitig sollte das Schriftstück Dinge auflisten, die repariert werden können. Hierzu sind konkrete Preise zu nennen. Als wertvolle Instrumente fungieren in diesen Fällen Kostenvoranschläge, die die ausführenden Firmen für ihre professionellen Reparaturarbeiten verlangen. Ebenso sollte die Liste exakte Daten enthalten, zu welchem Zeitpunkt die beschädigten Gegenstände durch den Versicherungsnehmer erworben worden sind. Ergänzend sind dem Dokument exakte Information beizufügen, die die benötigte Zeit für Aufräumarbeiten sowie Schritte zur Schadenminderung transparent darstellen. Zerstörte Objekte sollten grundsätzlich nicht voreilig entsorgt werden. Diesbezügliche Schäden sind genau zu protokollieren und per Bildnachweis visuell zu dokumentieren. Durch dieses Vorgehen kann die tatsächliche Schadenhöhe während eines Prozesses zuverlässig nachgewiesen werden.   

Ist der Brand nachweislich durch das Verschulden eines Dritten ausgelöst worden, besitzt der Geschädigte prinzipiell einen Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Der Schadenverursacher muss den Zeitwert der beschädigten Gegenstände erstatten. Verfügt der Geschädigte über eine Feuerschutzpolice, löst dies den Anspruch auf eine Neuwertentschädigung aus, die tatsächlich durch den Versicherer zu tilgen ist. Deshalb leistet der Versicherer im Normalfall zuerst die Entschädigung und tritt im Nachgang an die Haftpflichtversicherung des Schuldigen heran, um diese in Regress zu nehmen.   

Die Rechtsprechung formuliert einige Grundsätze, die mutmaßlich Eigenbrandstiftung und arglistige Täuschung beweisen sollen. Generell liegt die diesbezügliche Beweislast beim jeweiligen Versicherer. Mittelbare Beweise oder ein einzelner Indiziennachweis sind in diesen Situationen laut derzeitigem Versicherungsrecht ausreichend. Allerdings muss sich die tatrichterliche Beweisführung auf objektiv tragfähige Tatsachengrundlagen stützen. Die Rechtsprechung definiert spezifische Indizien, die für eine mutmaßliche Eigenbrandstiftung sprechen. Sofern entsprechende Indizien vorliegen, erhöht sich der Schwierigkeitsgrad vom Versicherer Leistungen zur Entschädigung zugesprochen zu bekommen. Demnach werden beispielsweise Manipulationsversuche an Einbruchmeldeanlagen sowie der Ausschluss technischer Defekte als Brandursache als Indizien für Eigenbrandstiftungen verstanden.



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Das Recht und die Gesetze Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog zum Thema Recht und Gesetze. Ich freue mich sehr, dass Ihr mich gefunden habt und dass Ihr Euch mit mir auf eine spannende Reise durch die Welt der Justiz begeben möchtet. Ja, Ihr habt ganz richtig gelesen: das Fach Jura oder Rechtswissenschaften (wie es ja eigentlich ganz offiziell an deutschen Unis genannt wird) - ist nämlich überhaupt nicht so langweilig und trocken. Ganz im Gegenteil: Jura kann tatsächlich richtig spannend sein! Ich bin nun selbst schon seit zwei Jahren Studentin der Rechtswissenschaften und weiß also genau, wovon ich rede. Auf meinem Blog möchte ich mit so manchen Rechtsirrtümern aufräumen, Euch Tipps geben und Euch mit so einigen kuriosen Geschichten - deren Ausgang man so bestimmt nie erwartet hätte - überraschen. Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und beim Gewinnen vieler neuer Erkenntnisse!

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