Familienrecht formuliert Vorgaben zum Getrenntleben unter einem Dach

Die Trennung eines Ehepaares markiert den zeitlichen Ausgangspunkt, der für die Berechnung des Trennungsjahres herangezogen wird. Das Trennungsjahr bildet neben der Prognose, dass die Ehe nicht wiederhergestellt werden kann, die Grundvoraussetzung für eine Scheidung. Leben beide Ehegatten im Zuge der Trennung unter einem gemeinsamen Dach, können praktische und juristische Probleme in Erscheinung treten. Laut aktuellem Familienrecht, wie es beispielsweise bei der Gunnar Körber und Tobias Mundt GbR vertreten wird, stellen die Gerichte spezifische Anforderungen an ein derartiges Getrenntleben. Gemäß derzeitigem Scheidungsrecht stellt die Trennung eines Ehepaares eine bedeutende Zäsur dar. Laut juristischer Definition wird in diesem Rahmen die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben. Nach § 1565 sowie § 1566 BGB muss die Trennungsdauer des Paares mindestens ein Jahr betragen, um rechtsgültig geschieden werden zu können. Zusätzliche Scheidungsvoraussetzungen existieren nach aktuellem Familienrecht nicht. 

Die Angaben zur Trennung werden durch das Gericht überprüft. Hierfür setzt das zuständige Familiengericht einen Termin zur Anhörung der Eheleute fest. Registrieren die Richter beispielsweise abweichende Trennungszeitpunkte oder eine langfristige Unterbrechung des Trennungsjahres, wird die Ehe nicht geschieden.   

Geht die Trennung mit dem Auszug einer der Eheleute aus der Ehewohnung bzw. dem gemeinsamen Haus einher, ist der Trennungswille der Ehegatten für Dritte klar erkennbar. Reisen, Gefängnisaufenthalte oder krankheits- bzw. berufsgebunde Trennungen transportieren demgegenüber keinen Trennungswillen. Ist die Phase des Getrenntlebens trotz räumlicher Trennung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten, Urlaub und Geschlechtsverkehr überlagert, sät dies Zweifel der Richter an der Ernsthaftigkeit der Aussagen. Allerdings impliziert das Familienrecht eine Klausel, durch die das Trennungsjahr durch eine eventuelle kurzfristige Versöhnung der Eheleute unangetastet bleibt. Diese Phase darf nach Vorgaben des Familienrechts maximal drei Monate andauern. Übersteigt dieses Zeitfenster ein Intervall von vier Monaten, ist dies als schädlich für das Getrenntleben einzustufen. Das Gesetz fordert nicht explizit, dass die Eheleute während des Trennungsjahres in verschiedenen Wohnungen leben müssen. Das Getrenntleben unter einem Dach ist demnach umsetzbar.   

Damit das Getrenntleben transparent von dem vorherigen Zusammenleben zu unterscheiden ist, müssen spezielle Voraussetzungen realisiert werden. Die häusliche Gemeinschaft ist soweit wie möglich aufzuheben. Zu diesem Zweck ist die Ehewohnung aufzuteilen. Entsprechend gilt es schriftlich festzulegen welche Räumlichkeiten für die alleinige Nutzung durch die Ehefrau bzw. den Ehemann bestimmt sind. Zimmer, die als Räume für Hygiene und Versorgung fungieren, können weiterhin gemeinsam gebraucht werden. Diese Regelung ist zulässig, da derartige Räume in der Regel im jeweiligen Wohnraum lediglich einmal vorhanden sind. Um einen konfliktfreien Ablauf sicherzustellen, sollten die Eheleute einen Stundenplan erstellen, der fix festlegt wann die Eheleute die Räume separat nutzen dürfen. Durchgangsräume stehen beiden Parteien während des Getrenntlebens unter einem Dach zur Verfügung. Wechselseitige Maßnahmen zur Versorgung sollten nicht durchgeführt werden. Unter den Begriff „ Versorgungen" fallen in diesem Kontext Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen, Behördengänge sowie Reparaturen. Kümmert sich eine Partei nicht um die Pflege von Küche und Bad, kann einer der Eheleute notgedrungen alleine Putzen ohne Nachteile für das Getrenntleben auszulösen. Aktivitäten, die charakteristisch für ein eheliches Zusammenleben sind, müssen beendet werden. Die Beziehungen der Ehegatten untereinander sind auf ein objektives Mindestmaß zu reduzieren. Gemeinsam eingenommene Mahlzeiten sowie die gegenseitige Pflege im Krankheitsfall sprechen gegen ein Getrenntleben. Gleiches gilt für den gemeinsamen Besuch öffentlicher Anlässe



Schlagwörter:
509 Wörter

über mich

Das Recht und die Gesetze Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog zum Thema Recht und Gesetze. Ich freue mich sehr, dass Ihr mich gefunden habt und dass Ihr Euch mit mir auf eine spannende Reise durch die Welt der Justiz begeben möchtet. Ja, Ihr habt ganz richtig gelesen: das Fach Jura oder Rechtswissenschaften (wie es ja eigentlich ganz offiziell an deutschen Unis genannt wird) - ist nämlich überhaupt nicht so langweilig und trocken. Ganz im Gegenteil: Jura kann tatsächlich richtig spannend sein! Ich bin nun selbst schon seit zwei Jahren Studentin der Rechtswissenschaften und weiß also genau, wovon ich rede. Auf meinem Blog möchte ich mit so manchen Rechtsirrtümern aufräumen, Euch Tipps geben und Euch mit so einigen kuriosen Geschichten - deren Ausgang man so bestimmt nie erwartet hätte - überraschen. Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und beim Gewinnen vieler neuer Erkenntnisse!

Suche