Ein Patentanwalt fungiert als Schnittstelle zwischen Technik, Recht und Wirtschaft. Er berät und vertritt die Interessen seiner Mandanten in puncto Schutz des geistigen Eigentums sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Er ist ein Spezialist für Patente, Marken und Designs, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Lizenzverträge.
Fälschlicherweise wird angenommen, ein Patentanwalt sei ein Jurist (Rechtsanwalt), mit einer Spezialisierung auf Patentwesen. Beide Berufe, Ausbildungen und Abschlüsse sind nicht vergleichbar. Während der Rechtsanwalt ein Jurastudium (neun Semester) mit einem Staatsexamen abschließt, ist der Patentanwalt in erster Linie ein Ingenieur (Maschinenbau, Elektrotechnik) oder Naturwissenschaftler (Chemiker, Biologe, Physiker) mit Master oder Diplomabschluss einer Hochschule. Voraussetzung für die Ergreifung dieses Berufs ist, wie erwähnt, der erfolgreiche Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums mit Promotionsrecht. Zudem ist eine einjährige, praktische Erfahrung in einem technischen Beruf nachzuweisen. Es folgt eine 36-monatige Ausbildung. 26 Monate sind bei einem Patentanwalt oder in der Patentabteilung eines Unternehmens, zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sechs Monate beim Bundespatentgericht (BPatG) zu absolvieren. Parallel müssen die Anwärter das erste Staatsexamen in Jura erwerben. Die Abschlussprüfung ist vor der Prüfungskommission für Patentanwälte abzulegen und schließt, bei Erfolg, mit einer Urkunde zum Patentassessor ab. Nach Vereidigung und Zulassung durch die Patentanwaltskammer erfolgt die Ernennung zum Patentanwalt. Eine der Hauptaufgaben der Patentanwälte besteht in der Unterstützung der Mandanten, ihre Ideen zu Patent zu bringen. Er weiß, was technisch machbar ist und sich rechtlich durchsetzen lässt. Dazu werden unzählige technische Informationen gegenüber dem aktuellen Stand der Technik abgegrenzt und in verständliche Worte gefasst. Die Formulierung muss rechtlich einwandfrei und so verständlich sein, dass sie dem Interesse und Vorhaben des Erfinders Rechnung trägt. Außerdem muss sie bei späteren Verletzungsfällen - durch nachahmende Mitbewerber - vor einem Richter eindeutig sein. Der Schutz des Mandanten genießt höchste Priorität. Nicht nur technische Angelegenheiten bearbeitet der Patentanwalt. Er berät in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes wie Design- und Markenrecht sowie in allen damit zusammenhängenden Vertragsangelegenheiten. Dabei geht es um den Schutz von Image, Produkteigenschaften oder Qualitätsversprechen. Patentanwälte sind keine Volljuristen. Sie haben zwar das Recht, vor ordentlichen Gerichten, Stellungnahmen für ihre Mandanten abzugeben, sind aber nicht postulationsfähig. Das bedeutet, sie dürfen nicht vor Gericht auftreten, um wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Deshalb treten, bei notwendigen Verfahren, Patent- und Rechtsanwälten gemeinsam auf. Patentanwälte können technische Sachverhalte besser beurteilen und darlegen. So bündeln sich juristische und technisch/naturwissenschaftliche Kompetenzen, im Sinne des Mandanten. Um auf europäischer Ebene eine Zulassung zur Patentanwaltschaft zu erhalten, muss die europäische Eignungsprüfung (EEP) erfolgreich absolviert sein. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, Mandanten vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten. Die Prüfung hierzu gilt als eine der anspruchsvollsten beruflichen Abschlüsse.